Belegt 76/100 Stand 06.02.2023
Durch das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) gilt ab 2023 in Hamburg die Pflicht, auf Neubauten eine PV-Anlage zu errichten, ab 2025 gilt diese Pflicht auch bei der Dacherneuerung eines bestehenden Gebäudes. Die Möglichkeiten, um dieser Pflicht nachzukommen, sind vielfältig: Variationsspielraum besteht in der Größe der Anlage, dem Betreiberkonzept oder durch die Vermietung der Dachfläche. Auch lässt sich die PV-Anlage mit Solarthermie oder einem Gründach kombinieren. Ausnahmen, die von der Pflicht entbinden, werden ebenfalls dargestellt.
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